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Wahrung der Landrechte

Im Südwesten Tansanias kämpft eine lokale Partnerorganisation von Welthaus für die Landrechte der Dorfbevölkerung.
Die rechtlichen Grundlagen des Landbesitzes in Tansania sind für Europäer*innen vielleicht etwas ungewohnt. In Tansania gehört offiziell alles Land dem Staat, oberster Landeseigentümer ist damit der Präsident. Theoretisch hat die Bevölkerung zwei Möglichkeiten Grundstücke zu erwerben: Durch Erwerbsrecht und Gewohnheitsrecht.

Die meisten Menschen ins Tansania haben ein traditionelles Nutzungsrecht, ein Grundbuch wie in Europa gibt es nicht. Für Ausländer*innen, egal ob Einzelpersonen oder Unternehmen, gibt es die Möglichkeit über eine staatliche Firma (TIC - Tansanisches Investment Büro) ein "abgeleitetes Besitzrecht" zu – denn eigentlich gehört ja alles Land noch immer dem Staat. Im Normalfall ist dies an bestimmte Konditionen gebunden, wie den Bau von Sozialzentren, Schaffung von Arbeitsplätzen und Ähnlichem.

Im Gegensatz zum illegalem Landraub, der rechtlich sehr wohl verfolg- wie strafbar ist, ist der "staatliche Landraub" wesentlich problematischer. Deklariert die TIC Dorfland in Ödland um und verkauft selbiges, kann sich die Landbevölkerung kaum wehren. Ein Enteignungsbescheid und eine Entschädigung reichen, damit die betroffenen Menschen ihrer traditionellen Nutzungsrechte verlustig gehen.

Dieses Projekt von Welthaus unterstützt die Organisation MIICO in ihrem Kampf gegen den Landraub. Diese NGO wurde 1995 in der Region Mbeya ins Leben gerufen. Zielsetzung des Projekts ist die Information der Bevölkerung über die rechtlichen Grundlagen des Landbesitzes und die verwaltungstechnischen Vorgänge bei der Landvergabe, beziehungsweise dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken.

Die Arbeit richtet sich nicht nur an die betroffenen Menschen in den Dörfern, sondern auch an lokale Regierungsstellen, die nicht selten uninformiert und überfordert sind. Das Projektgebiet sind zwei Verwaltungsregionen im Südwesten des Landes.