Verbreitung des humanitären Völkerrechts
"Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt." - Wirklich? Dies mag vielleicht zu Lebzeiten Napoléon Bonapartes, dem dieses Zitat zugeschrieben wird, gegolten haben.
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR) versucht zumindest ein paar Regeln der Menschlichkeit durchzusetzen. Die Geschichte des HVR und des Roten Kreuzes sind aufs engste miteinander verbunden. Am 22. August 1864 wurde in Genf von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Als Kontrollorgan wurde das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) benannt.
Eine wesentliche Weiterentwicklung wie essentielle Quelle des HVR sind die Genfer Abkommen von 1949. Diese standen, wie hätte es auch anders sein können, unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs. Auch hier war das IKRK eine der treibenden Kräfte. Bis heute sind 195 Länder den Genfer Abkommen von 1949 beigetreten.
Das HVR ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht, mit dem Ziel, das menschliche Leid zu verringern. Das HVR dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (Zivilisten, Verwundete, Kriegsgefangene, Sanitäter, usw.) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf. Neben dem Schutz von Personen sieht es auch den Schutz von Gebäuden (vor allem Krankenhäuser), Infrastruktur aber auch Kulturgütern vor.
Soweit einmal die Theorie, in der Realität sieht es aber leider oftmals völlig anders aus. Gerade deswegen ist dem Roten Kreuz die Verbreitung und Bekanntmachung des HVR ein großes Anliegen.
Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) versucht dies durch Schulungen, Kurse, Seminare und Publikationen zu erreichen. Eine weitere Tätigkeit in diesem Bereich ist auch die Unterstützung von Initiativen, die besonders grausame Waffen verbieten. Eine erfolgreiche Kampagne führte beispielsweise zum Verbot der Antipersonenminen.
Als Ausdruck der Anerkennung für den Frieden an sich und dem HVR im Besonderen kann man sicherlich die viermalige Auszeichnung des Roten Kreuzes mit dem Friedensnobelpreis (1901 - Henry Dunant, 1917, 1944, 1963) sehen.
Eine wesentliche Weiterentwicklung wie essentielle Quelle des HVR sind die Genfer Abkommen von 1949. Diese standen, wie hätte es auch anders sein können, unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs. Auch hier war das IKRK eine der treibenden Kräfte. Bis heute sind 195 Länder den Genfer Abkommen von 1949 beigetreten.
Das HVR ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht, mit dem Ziel, das menschliche Leid zu verringern. Das HVR dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (Zivilisten, Verwundete, Kriegsgefangene, Sanitäter, usw.) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf. Neben dem Schutz von Personen sieht es auch den Schutz von Gebäuden (vor allem Krankenhäuser), Infrastruktur aber auch Kulturgütern vor.
Soweit einmal die Theorie, in der Realität sieht es aber leider oftmals völlig anders aus. Gerade deswegen ist dem Roten Kreuz die Verbreitung und Bekanntmachung des HVR ein großes Anliegen.
Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) versucht dies durch Schulungen, Kurse, Seminare und Publikationen zu erreichen. Eine weitere Tätigkeit in diesem Bereich ist auch die Unterstützung von Initiativen, die besonders grausame Waffen verbieten. Eine erfolgreiche Kampagne führte beispielsweise zum Verbot der Antipersonenminen.
Als Ausdruck der Anerkennung für den Frieden an sich und dem HVR im Besonderen kann man sicherlich die viermalige Auszeichnung des Roten Kreuzes mit dem Friedensnobelpreis (1901 - Henry Dunant, 1917, 1944, 1963) sehen.