Integrationshaus: Rechtsberatung für Asylwerber*innen
Das Fremdenrecht in Österreich ist mittlerweile so komplex, dass selbst studierte Jurist*innen einiges an Einarbeitungszeit brauchen.
Die unabhängige Rechtsberatung wurde vom Integrationshaus im Jahre 2007 gegründet, und zwar mit dem Ziel: "oftmals rechts- und sprachunkundige Schutzsuchende in ihren asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren zu beraten, zu unterstützen und in Einzelfällen zu vertreten". Das Projekt wird ausschließlich über Spenden finanziert.
Die Fremdenrechtsmaterie gilt als eines der meistnovellierten und komplexesten Rechtsgebiete des Landes. Die Rechtsberatung des Integrationshauses umfasst das ganze Verfahren: von der Vorbereitung bis zur Begleitung zu Einvernahmen sowie der Vertretung bei Verhandlungen vor den erkennenden Behörden (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Bundesverwaltungsgericht).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor den Asylbehörden, da es sich um einen besonders anspruchsvollen Bereich handelt, der erhebliche Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit der betroffenen Gruppe erfordert. Darüber hinaus werden Klient*innen auch zum Thema Niederlassung/Aufenthalt beraten und vor der zuständigen Behörde vertreten, ebenso bei Verhandlungen vor dem Landesverwaltungsgericht.
Leistungen in dem Bereich werden von Personen in Anspruch genommen, die durch die lange Verfahrensdauer bereits seit geraumer Zeit in Österreich leben. Durch die umfassende Aufarbeitung der Fälle konnte man zahlreichen Klient*innen, bei denen eine Abschiebung einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf Privat- und Familienleben bedeutet hätte, zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen.
Die hohe Nachfrage an Beratungsgesprächen und sonstigen Leistungen sowie die teils überschießenden rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen die Notwendigkeit, rechtliche Beratung und Vertretung anzubieten, um Schutzsuchenden zu ihren Grund- und Menschenrechten zu verhelfen.
Im Jahr 2021 konnten mithilfe des Angebots des Integrationshaus 467 Personen beraten werden.
Die Fremdenrechtsmaterie gilt als eines der meistnovellierten und komplexesten Rechtsgebiete des Landes. Die Rechtsberatung des Integrationshauses umfasst das ganze Verfahren: von der Vorbereitung bis zur Begleitung zu Einvernahmen sowie der Vertretung bei Verhandlungen vor den erkennenden Behörden (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Bundesverwaltungsgericht).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor den Asylbehörden, da es sich um einen besonders anspruchsvollen Bereich handelt, der erhebliche Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit der betroffenen Gruppe erfordert. Darüber hinaus werden Klient*innen auch zum Thema Niederlassung/Aufenthalt beraten und vor der zuständigen Behörde vertreten, ebenso bei Verhandlungen vor dem Landesverwaltungsgericht.
Leistungen in dem Bereich werden von Personen in Anspruch genommen, die durch die lange Verfahrensdauer bereits seit geraumer Zeit in Österreich leben. Durch die umfassende Aufarbeitung der Fälle konnte man zahlreichen Klient*innen, bei denen eine Abschiebung einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf Privat- und Familienleben bedeutet hätte, zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen.
Die hohe Nachfrage an Beratungsgesprächen und sonstigen Leistungen sowie die teils überschießenden rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen die Notwendigkeit, rechtliche Beratung und Vertretung anzubieten, um Schutzsuchenden zu ihren Grund- und Menschenrechten zu verhelfen.
Im Jahr 2021 konnten mithilfe des Angebots des Integrationshaus 467 Personen beraten werden.