OSGS / Spendengütesiegel
Verliehen wird das Österreichisches Spendengütesiegel durch die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) nach der Prüfung durch einen von der Non-Profit-Organisation (NPO) selbst beauftragten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Geprüft werden über 300 Einzelfragen, unter anderem die ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder. Es gibt allerdings keine Limits für die Höhe von Werbe- und Verwaltungsausgaben, die "Kosten für Personalaufwand, Werbung, Selbstdarstellung und Spendensammlung" müssen lediglich "angemessen" sein.
Ein veröffentlichter Jahres- und Finanzbericht sind Pflicht. Die Organisationen verpflichten sich auch, keine unerbetenen Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbe-Vorgänge ohne Vorkontakte zu unternehmen.
Das Spendengütesiegel wird immer nur für ein Jahr verliehen, es kostet die NPO neben dem Honorar für den Wirtschaftstreuhänder eine Bearbeitungsgebühr von 253 Euro (bei weniger als 100.000 Euro Spendeneinnahmen pro Jahr 95 Euro) plus 60 Euro Werbekostenbeitrag.
Rund 270 Organisationen haben das Österreichische Spendengütesiegel.
Geprüft werden über 300 Einzelfragen, unter anderem die ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder. Es gibt allerdings keine Limits für die Höhe von Werbe- und Verwaltungsausgaben, die "Kosten für Personalaufwand, Werbung, Selbstdarstellung und Spendensammlung" müssen lediglich "angemessen" sein.
Ein veröffentlichter Jahres- und Finanzbericht sind Pflicht. Die Organisationen verpflichten sich auch, keine unerbetenen Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbe-Vorgänge ohne Vorkontakte zu unternehmen.
Das Spendengütesiegel wird immer nur für ein Jahr verliehen, es kostet die NPO neben dem Honorar für den Wirtschaftstreuhänder eine Bearbeitungsgebühr von 253 Euro (bei weniger als 100.000 Euro Spendeneinnahmen pro Jahr 95 Euro) plus 60 Euro Werbekostenbeitrag.
Rund 270 Organisationen haben das Österreichische Spendengütesiegel.