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NGO / NRO

Die Definition des Begriffs einer Nichtregierungsorganisation (NGO/NRO) ist unscharf und nicht vollends klar festzulegen. Grundsätzlich jedoch gilt, dass NGOs jene NPOs sind, die sich in privater Trägerschaft befinden und Leistungen etwa im Auftrag des Staates (Hilfswerke) oder eigenständig im Bereich der gesellschaftlichen Politik (Umweltschutzverbände) betreiben.

Weiters gilt eine Organisation als NGO, wenn sie in privater Initiative nationenübergreifende politische (Entwicklungspolitik), gesellschaftliche (Menschenrechte) sowie soziale (Humanitäre Hilfe) oder ökonomische Ziele vertritt. NGOs sind privat gegründete Non-Profit-Organisationen, haben keine eigene Gesetzesgrundlage und obliegen meist der Rechtsform eines Vereins.