Skip to main content

Letzter Wille, guter Wille

Testamentsspenden werden in den letzten Jahren immer prominenter. Dennoch gehen 900 bis 1.000 Erbschaften jedes Jahr automatisch an die Republik, da kein expliziter Wunsch zum Nachlass festgehalten wurde.
Vergissmeinnicht
Mit der "Vergissmeinnicht"-Initiative will der Fundraising Verband Austria (FVA) die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens informieren. © Pixabay / Evgeni Tcherkasski
Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Rotes Kreuz. Nahezu alle größeren NGOs veranstalten mittlerweile in regelmäßigen Abständen Informationsabende zum Thema "Nachlassspenden". Über Funk und Fernsehen wird das "gute Testament" seit einigen Jahren auch mithilfe der "Vergissmeinnicht"-Initiative des Fundraising Verband Austria (FVA) beworben.

Der Staat als Erbe

Während mit einer Jahressumme von 63 Millionen Euro bereits jeder zehnte Spendeneuro über Testamente gespendet wird, gehen jährlich dennoch 900 bis 1.000 Erbschaften in Österreich automatisch an den Staat. Der Grund: fehlende gesetzliche Erben in Kombination mit Unwissenheit oder Unklarheiten über die Möglichkeiten eines Testaments. Dabei könne mittels letztem Willen nicht nur persönlich über sein Vermächtnis entschieden werden, "es eröffnet auch die außergewöhnliche Möglichkeit, Anliegen, die einem schon immer wichtig waren, über das eigene Leben hinaus zu unterstützen", beschreibt Günther Lutschinger, FVA-Geschäftsführer.

Speziell Kinderlose seien häufiger bereit, ihr Erbe einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen zu lassen, wie eine Meinungsumfrage der Österreichischen Notariatskammer in Zusammenarbeit mit dem FVA ergab. So gab rund jede/r Fünfte ohne Kinder an, sich ein Testament für den guten Zweck vorstellen zu können, um ein Drittel weniger waren es hingegen bei den Befragten mit Kindern.

Mehr als 75% der über 40-jährigen Österreicher*innen um die Möglichkeit eines gemeinnützigen Testaments Bescheid wissen, gaben weniger als ein Drittel an, ihren letzten Willen bereits aufgesetzt zu haben, wie eine weitere Befragung des Market-Instituts aufzeigt.
Persönliches Verfassen eines Testaments.
Ein persönlich verfasstes Testament muss handgeschrieben und mit Unterschrift versehen werden. © Unsplash / Hannah Olinger

Unklarheiten: Erbschaft oder Vermächtnis?

Was zudem oft für Verwirrung sorgt, sind die Differenzen zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis. Kurz erklärt kann mithilfe eines Testaments über sein gesamtes Vermögen bestimmt werden, während es sich bei einem Vermächtnis (oder Legat) lediglich über einen bestimmten Gegenstand oder Vermögenswert handelt.

Eine weitere Unklarheit bilden auch rechtliche Anforderungen an die Formalitäten seines letzten Willens. Während es keine Pflicht ist, das Schreiben von einem/einer Notar*in aufsetzen zu lassen, wird einer Überprüfung durch eine/n solche/n dennoch meist empfohlen. Dies könne schließlich formale Fehler verhindern, die das Testament im schlimmsten Falle ungültig werden ließen. Wird ein Testament hingegen selbstverfasst, muss es persönlich handschriftlich erstellt und am Ende des Schreibens mit einer Unterschrift versehen werden. Bestenfalls sollte auf dem Testament ein Datum festgehalten werden, um im Falle mehrerer Testamente die letztgültige Fassung ausmachen zu können.

Für Interessierte empfiehlt sich der Besuch mehrerer Info-Veranstaltungen unterschiedlicher Hilfsorganisationen, um sich einerseits ein umfassendes Bild über die verschiedenen Einsatzfelder zu machen. Andererseits können im Rahmen dieser Events aber oft auch kostenlose rechtliche Informationen von Notar*innen eingeholt werden.