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Kind sein bedeutet Rechte zu haben

Neben den allgemein gültigen Menschenrechten besitzen Mädchen und Buben bis zum 18. Geburtstag noch weitere, spezielle Rechte.
Schulmädchen lachen
Das Recht auf Freizeit und Spiel ist in der Kinderrechtskonvention genauso vertreten wie das Recht auf Bildung und gesunde Ernährung. © Zach Vessels / Unsplash
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Und zwar jedes einzelne Kind. Egal woher sie kommen, an was sie glauben oder welchen sozialen Background sie besitzen. Ihnen allen steht es zu ein würdevolles Leben zu genießen. So gibt es etwa das Recht auf Spielen und Freizeit, auf gesundes Essen und das Recht mitsprechen zu dürfen. Was sich vielleicht banal anhört, sieht in der Realität von minderjährigen Mädchen und Jungen jedoch leider viel zu oft anders aus. Und das obwohl alle Länder - mit Ausnahme der USA - die UN Kinderrechtskonvention unterschrieben haben und somit eine Verpflichtung eingegangen sind das Wohl der Kinder stets zu berücksichtigen.

Die Charta, welche die wichtigsten Grundrechte für Kinder und auch Jugendliche niederschreibt, wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Kinderrechtskonvention gilt ausschließlich für Babys, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren. Grundlegend werden sowohl das Recht auf Entwicklung und Beteiligung, das Diskriminierungsverbot und der Vorrang des Kinderwohls in den 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention festgehalten. Die umfangreichen Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte sollen den Mädchen und Jungen weltweit ein erfülltes Leben ermöglichen und sie als eigenständige Persönlichkeiten hervorheben.
Ziel dieser Rechte ist, dass alle Kinder auf der Welt gesund und sicher aufwachsen und sich gut entfalten können. - SOS Kinderdorf

Kontrolle & Folgen

Um die Einhaltung der Kinderrechte zu kontrollieren und im Bedarfsfall einzugreifen, setzen sich in den Mitgliedsstaaten Kinderrechtsorganisationen und gegründete Bündnisse ein. In Österreich wurde dahingehend auch ein eigenes Kinderrechte-Board als unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet. "Mit der Einrichtung des Kinderrechte-[Monitoring]-Board wurde ein permanenter Koordinationsmechanismus geschaffen, in dem neben einer Reihe von Expert/innen aus den unterschiedlichsten Fachgebieten (Gesundheitswesen, Recht, Neue Medien usw.), den Kinder- und Jugendanwält/innen der Länder und den maßgebenden NGOs auch die tangierten Ministerien und Länder eingebunden sind", so die Erläuterung.

Projektgruppen arbeiten demnach Problemstellungen auf, machen auf Missstände aufmerksam und betreiben Grundlagenarbeit, um Themen fakten- und datenbasiert zu bearbeiten. Zusätzlich zu dem laufenden Monitoring müssen die Mitgliedsstaaten einem internationalen Gremium alle fünf Jahre einen Bericht über die Einhaltung der Kinderrechte vorlegen. Doch das Grundproblem: aufgedeckte Mängel bleiben bisher weitestgehend ohne rechtlichen Folgen. Das Fehlen der Kinderrechtskonvention-Umsetzung ist vor allem in den Ländern des globalen Südens präsent: Kinderarbeit, Zwangsheirat, Bildungsarmut und Gewalt sind nur Beispiele für Kinderrechtsverletzungen.
30 Jahre Kinderrechte (2019) © UNICEF Österreich

Beispiele für Kinderrechte:

  • Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • Bildung & Gesundheit
  • Elterliche Fürsorge & gewaltfreie Erziehung
  • Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
  • Spiel & Freizeit
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht

Situation in Österreich

"Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet haben. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten", betont UNICEF Österreich. Der Staat, so betont die Kinderrechtskonvention, solle alles Mögliche versuchen, um die Kinderrechte umzusetzen. Doch auch hierzulande werden viele festgeschriebene Forderungen nicht umgesetzt. Armut ist, wie in so vielen Fällen, einer der Hauptgründe warum Kindern einige ihrer Rechte verwehrt bleiben. Man denke nur an die Bildungsunterschiede, ausgelöst durch die finanzielle Grundsituation der Eltern oder auch die Beschränkung der Teilnahme an kostenpflichtigen Freizeitaktivitäten. Sowie an Abschiebeversuche bei denen das Kindeswohl bisher oft komplett außer Acht gelassen wurde, wie der Fall der zwölfjährigen Tina, welche mit ihrer Mutter und fünfjährigen Schwester rechtswidrig nach Georgien abgeschoben wurde, zeigt.


Jede einzelne Person kann dazu beitragen, dass Kinderrechte respektiert und eingehalten werden. Allen voran gilt es über deren Existenz und Inhalt Bescheid zu wissen. "Wer seine eigenen Rechte kennt, kann sich auch dafür einsetzen und aufzeigen, wenn die eigenen Rechte von Anderen nicht respektiert oder sogar verletzt werden", betont das Bundeskanzleramt in einer Infobroschüre zu der Thematik. Hierzulande können Verstöße etwa bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft in jedem Bundesland gemeldet und Rat eingeholt werden. Auch Info-Hotlines wie "147 - Rat auf Draht" oder NGOs wie Die Möwe helfen in schwierigen Situationen anonym und vertraulich weiter.

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