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Flüchtling

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als eine Person, die sich aus Furcht vor Verfolgung, bedingt durch Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Gruppenzugehörigkeit oder politischer Überzeugung, außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und aus eben diesen Gründen den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen und auch nicht dahin zurückkehren kann.

Weiters sind im Sprachgebrauch die Begriffe Binnenflüchtling (Flüchtling innerhalb des eigenen Landes), Umwelt- bzw. Klimaflüchtling (Flüchtling aufgrund von Naturkatastrophen oder Umweltveränderungen, z.B. wenn durch globale Erwärmung bedingt) und Elends- und Wirtschaftsflüchtling (Flucht durch schlechte Wirtschaftslage des Herkunftslandes bedingt) vertreten. Umwelt- und Klimaflüchtlinge sowie Wirtschaftsflüchtlinge – auch Wohlstandsflüchtlinge genannt – gelten zumeist nicht als "echte" Flüchtlinge und haben daher meist keinen Anspruch auf Asyl.