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EZA

Als Entwicklungshilfe gelten jene Leistungen materieller oder nicht materieller Art, welche, mit dem Ziel einer sozio-ökonomischen Entwicklungsförderung, von Industrieländern an Entwicklungsländer gerichtet sind. Diese Hilfsleistungen – auch Entwicklungszusammenarbeit (EZA) genannt – sollen eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den entwicklungsrückständigen Ländern bezwecken und werden nach unterschiedlichen Formen definiert.

So gibt es etwa eine bilaterale oder multilaterale (ein Geber- und ein Empfängerland oder mehrere Geber und ein Empfängerland) und eine gebundene oder freie (mit oder ohne fester Bindung an Lieferanten) Entwicklungshilfe. Weiters kann Entwicklungszusammenarbeit in Projekt- oder Programmhilfe (Hilfsmittel an einzelne Projekte oder an umfassende Programme gebunden bzw. gänzlich ungebunden) unterschieden oder als Katastrophenhilfe (Soforthilfe in Katastrophen) tituliert werden.

Schließlich werden die Entwicklungshilfe Leistenden in internationale (UN, EU, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, u.a.), nationale (Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, u.a.) oder private Träger (NGOs) unterteilt.