Das menschgemachte Problem der Staatenlosigkeit
Was es bedeutet keine Staatbürgerschaft zu besitzen? Mit dieser Frage müssen sich rund 10 Millionen Personen weltweit täglich auseinandersetzen.
Es gibt sie überall auf der Welt. Auch in Österreich. Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Eine Gegebenheit die schwer nachzuvollziehen ist. Denn etwa Kinder, die in Österreich von beispielsweise österreichischen Bürger*innen abstammen, erhalten bei Geburt automatisch auch die österreichische Staatsbürgerschaft, ohne etwas dafür tun zu müssen. Die Meldung des Krankenhauses wird automatisch an die zuständige Behörde geschickt und archiviert. Und das neugeborene Baby erhält alle Rechte, die ihm hierzulande zustehen. Wie kommt es also dazu, dass Menschen staatenlos werden oder sind? Was bedeutet es für Betroffene?
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Laut Schätzungen der UNHCR - dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen - sind schätzungsweise zehn Millionen Menschen weltweit staatenlos, 600.000 Personen davon leben in Europa. Wie viele Menschen es aber genau sind, ist nicht festgehalten, da die Hälfte der Nationen betroffene Bürger*innen nicht zählt.
Eine Staatsbürgerschaft erhalten die meisten Bewohner*innen in der Regel durch eine Geburt auf dem Hoheitsgebiet eines Staates oder durch deren Abstammung - die Staatsbürgerschaft der Eltern wird dann weitergegeben. Doch Staatenlose besitzen keine Dokumente, welche die Staatsbürgerschaft festhalten. Das bedeutet, dass kein Staat die Pflicht hat, diese Personen zu schützen. Ihnen fehlen dadurch grundlegende Rechte, sie erhalten keine Sozialleistungen, können nicht im Gesundheitssystem behandelt werden oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Auch heiraten, reisen oder die Eröffnung eines Bankkontos bleibt Betroffenen meist verwehrt.
Eine Staatsbürgerschaft erhalten die meisten Bewohner*innen in der Regel durch eine Geburt auf dem Hoheitsgebiet eines Staates oder durch deren Abstammung - die Staatsbürgerschaft der Eltern wird dann weitergegeben. Doch Staatenlose besitzen keine Dokumente, welche die Staatsbürgerschaft festhalten. Das bedeutet, dass kein Staat die Pflicht hat, diese Personen zu schützen. Ihnen fehlen dadurch grundlegende Rechte, sie erhalten keine Sozialleistungen, können nicht im Gesundheitssystem behandelt werden oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Auch heiraten, reisen oder die Eröffnung eines Bankkontos bleibt Betroffenen meist verwehrt.
In Österreich gibt es kein spezielles Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit und Betroffene können daher grundlegende Rechte, die sich aus der internationalen Staatenlosen-Konvention ableiten, oft nicht geltend machen. - UNHCR
Bei einer Untersuchung 2020 hielt die UNHCR folgende Länder mit den am meisten staatenlosen Menschen fest: Bangladesch, die Elfenbeinküste, die Dominikanische Republik, der Irak, Kuwait, Myanmar, Russland, Syrien, Thailand und Simbabwe. "Wie viele Menschen in Österreich staatenlos sind, lässt sich nicht eindeutig belegen, insgesamt wurden 2016 knapp 12.000 Personen von der Statistik Austria als staatenlos oder mit ungeklärter oder unbekannter Staatsbürgerschaft geführt", so das Flüchtlingskommissariat. Und sind die Eltern staatenlos, so wird dies meist auch an ihre Kinder weitergegeben. Die Staatenlosigkeit hindert demnach teilweise über Generationen hinweg ganze Familien daran, ein normales Leben zu führen.
Fehlende Staatsbürgerschaften
Die Gründe sind vielfältig. Einerseits fehlt es in vielen Ländern an einem Geburtenregister. Neugeborene werden daher nicht automatisch staatlich gemeldet und sind in Folge der administrativen Versäumnisse staatenlos. Andererseits gibt es Bevölkerungsgruppen, wie unter anderem die Minderheit der Rohingya, bei denen sich Nationen weigern diese als Bürger*innen anzuerkennen. Ein weiteres Szenario ist die Auflösung von Ländern, wie etwa der Zerfall der Sowjetunion. Durch die Aufteilung in (neue) Verwaltungsgrenzen gehen Zuständigkeiten verloren. Lösen sich staatliche Strukturen auf droht der Bevölkerung in Folge Staatenlosigkeit. Auch Krieg, Chaos und Flucht können zu Staatenlosigkeit führen, wenn etwa wichtige Dokumente verloren werden oder Kinder auf der Flucht zur Welt kommen. Die willkürliche Entziehung der Staatsbürgerschaft ist laut United Nations und den Menschenrechten verboten, kommt aber leider auch vor.
Menschen können zusammenfassend von einer Reihe von staatlichen, politischen, rechtlichen, technischen oder auch administrativen Maßnahmen oder Versäumnissen staatenlos werden. Jeder einzelne Grund ist menschgemacht. Jeder einzelne Grund kann demnach von Menschen auch gelöst werden.
Menschen können zusammenfassend von einer Reihe von staatlichen, politischen, rechtlichen, technischen oder auch administrativen Maßnahmen oder Versäumnissen staatenlos werden. Jeder einzelne Grund ist menschgemacht. Jeder einzelne Grund kann demnach von Menschen auch gelöst werden.
Everyone has the right to belong
Historisch gesehen war das Problem der Staatenlosigkeit nach dem zweiten Weltkrieg sehr präsent. Aus diesem Grund wurden von den United Nations zwei bis heute wichtige Dokumente ausgearbeitet und mit den Jahren weiterentwickelt - das 'Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954' und das 'Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961'. Für die Einhaltung und Kontrolle ist die Flüchtlingskommission zuständig. "Da sich Flüchtlingsproblematik und Staatenlosigkeit oft überschneiden und sich gegenseitig bedingen, hat die UN-Generalversammlung UNHCR mit der Beobachtung und der Unterstützung der Maßnahmen gegen Staatenlosigkeit beauftragt", so die Selbstbeschreibung.
Zu den Aufgabengebieten zählen dabei zum Beispiel die Unterstützung von Einzelpersonen mithilfe eines Rechtsbeistands, die Beschaffung von notwendigen Dokumenten und die Begleitung von Betroffenen bei einem Neuanfang. Des Weiteren hilft UNHCR Nationen bei der Umsetzung oder Verbesserung ihrer Gesetzgebung in Bezug auf Staatenlosigkeit, verbreitet relevante Informationen und beobachtet die globalen Entwicklungen. Gemeinsam mit den Nationen soll die Staatenlosigkeit bis 2024 eliminiert werden, so das ambitionierte Ziel.
Zu den Aufgabengebieten zählen dabei zum Beispiel die Unterstützung von Einzelpersonen mithilfe eines Rechtsbeistands, die Beschaffung von notwendigen Dokumenten und die Begleitung von Betroffenen bei einem Neuanfang. Des Weiteren hilft UNHCR Nationen bei der Umsetzung oder Verbesserung ihrer Gesetzgebung in Bezug auf Staatenlosigkeit, verbreitet relevante Informationen und beobachtet die globalen Entwicklungen. Gemeinsam mit den Nationen soll die Staatenlosigkeit bis 2024 eliminiert werden, so das ambitionierte Ziel.