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Beratung und Deutschkurse für Asylwerber*innen

Das Integrationshaus bietet in Wien Beratung und Sprachkurse an.
"Die sollen erst mal Deutsch lernen": Ein Vorwurf, der im Zuge der Integrationsdebatte häufig erhoben wird. Die meisten Asylwerber*innen haben jedoch keinen Zugang zu Bildung.

Für Asylwerber*innen in der Grundversorgung ist es besonders schwierig, Deutschkurse oder weiterführende Ausbildungen zu machen, da sie - bis auf wenige Ausnahmen - in der Praxis vom Arbeitsmarkt und diversen Ausbildungsprogrammen ausgeschlossen sind. Sie haben kaum Geld fürs tägliche Leben, geschweige denn Geld, um sich einen Kurs auf dem freien Markt leisten zu können.

Viele der Asylsuchenden haben einen Beruf aus ihrem Land mitgebracht, an den sie anknüpfen wollen. So waren unter den Teilnehmer*innen der Integationshaus-Kurse 2014 ein Magistratsbeamter aus Bagdad, ein Programmierer aus Nigeria, eine Köchin aus einem feinen Restaurant aus dem Kongo, Studierende aus dem Iran und Bangladesch. Gemeinsam haben sie den Wunsch, irgendwann wieder in ihrem oder einem anderen Beruf arbeiten zu können, um ein normales, selbstverantwortliches Leben in Österreich zu führen.

Neben den Deutschkursen bietet das Integrationshaus auch Rechtsberatung und psychosoziale Beratung für Asylwerber*innen und Flüchtlinge in der Grundversorgung. Auch wenn viele Projekte staatlich gefördert werden, ist der Verein stets auch dringend auf Unterstützung durch Spenden angewiesen.

Der Deutschkurs

Die Deutschkurse des Integrationshaus sollen den Teilnehmenden vor allem in der mündlichen Alltags-Kommunikation (Flüssigkeit und Korrektheit beziehungsweise Wortschatz und Gebrauch der Sprachstrukturen) helfen.

Die Einheiten sind dabei so gestaltet, dass die Kursbesucher*innen Angstbarrieren der fremden Sprache gegenüber überwinden, Selbstvertrauen und mehr Selbstständigkeit gewinnen, Orientierung im öffentlichen Leben erhalten, sozialen Anschluss bekommen und nicht zuletzt den Einstieg in einen für viele ungewohnten Lernprozess finden. Viele Teilnehmer*innen absolvieren anschließend die Prüfung für das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD).

Kenntnisse der deutschen Sprache vereinfachen nicht nur den Alltag in Österreich, sie haben auch eine große Bedeutung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln aufgrund des Privat- und Familienlebens.

Neben anderen Kriterien, wie der Aufenthaltsdauer oder der Selbsterhaltungsfähigkeit, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen durch anerkannte Diplome entscheidend.

Entscheidet die Behörde, dass ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, hängt es wiederum von den Deutschkenntnissen ab, ob ein unmittelbarer Zugang zum Arbeitsmarkt besteht (in der Regel nur bei Vorlage eines Deutschdiploms auf dem Niveau A2).

Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist jedoch nicht nur bei Personen mit einem "Bleiberecht" verfahrensrechtlich relevant, sondern auch subsidiär Schutzberechtigte müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 für die Bewilligung des Antrags auf einen unbeschränkten Aufenthalt belegen.