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Basiskonto

Max Mustermann wird Max Jedermann. Eine EU-Richtlinie schreibt bis September 2016 die Einführung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Fähigkeiten vor.
Bargeld. Ich persönlich mag es und ziehe es dem bargeldlosen Bezahlen bei weitem vor. Aber wenn es ausgeht, geht es nicht ohne Bankomatkarte. Ohne Konto bei einer Bank ist ein "normales" Leben fast unmöglich, ganz zu schweigen von der aktiven Teilnahme am Wirtschaftsleben. Oder würde Ihnen Ihr Chef am Monatsende das Gehalt bar auszahlen? Würde Ihr Vermieter sich am Monatsanfang über ein Kuvert mit Bargeld freuen?
Das Thema "Konto für alle" machte letztens Schlagzeilen, vor allem dank Deutschland. Die deutsche Bundesregierung beschloss die Einführung des "Konto für alle" ab Anfang 2016. Ein jeder, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, das heißt auch Obdachlose, Asylwerber oder anerkannte Flüchtlinge, sollen dann in jeder Bank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen können.

Überweisungen, Ein- wie Auszahlungen, Lastschriften, Online-Banking und Kartenzahlung: Diese Basisdienstleistungen einer Bank sollen allen offenstehen. Ein Überziehungsrahmen ist selbstverständlich nicht vorgesehen. Die Banken werden dieses Basisgirokonto natürlich nicht gratis anbieten, die Gebühren müssen sich allerdings in einem angemessen Rahmen bewegen. Was auch immer das in Detail bedeuten mag, das große Geld werden die Banken mit dieser neuen Kundschaft sicher nicht verdienen.

Das EU-Parlament beschloss 2014 die Einführung des sogenannten Basiskontos. Nach Schätzungen der Kommission profitieren rund 30 Millionen EU-Bürger von dieser Richtlinie. Aus mehreren Gründen wurde beziehungsweise wird jenen der Zugang zu einem Konto verwehrt.

Manchmal sind es fehlende Dokumente, die eine Konto-Eröffnung formal unmöglich machen. Statt eines Reisepass würde künftig auch ein Dokument der Asylbehörde als Identitätsnachweis gelten. Oft verweigern Banken bei negativen Einträgen beim Kreditschutzverband einem das Girokonto. Und ein Leben ohne Konto kann ein beschwerliches sein. Probleme bei der Job- und Wohnungssuche sind vorprogrammiert, Barzahlungen in diesem Bereich so gut wie nie vorgesehen und praktisch unmöglich. Ein Teufelskreis beginnt: Kein Konto, kein Job, kein Geld, kein Konto.

So lautet auch der dritte Satz der EU-Richtlinie: "Die Richtlinie basiert auf dem Argument, dass auch für hilfsbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt möglich sein muss."

Hinzu kommt, dass ohne Girokonto hohe Bankspesen die unvermeidbare Folge sind. Eine Bareinzahlung kostet nämlich extra. Die Arbeiterkammer beziffert die Kosten hiermit auf 216 Euro im Jahr. Vorgesetzt man hat nicht mehr als sechs Zahlungen pro Monat. Sozial Schwache und finanziell unter Druck stehende Personen werden am häufigsten von Banken hinsichtlich Kontoeröffnungen abgelehnt und zahlen im wahrsten Sinne des Wortes daher doppelt drauf.

Derzeitige Situation in Österreich

Kurz nach Deutschland hat auch Österreich einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. In Kraft treten wird das Gesetz erst mit September 2016, also zum spätest möglichen Zeitpunkt. Laut einer Presseaussendung des Sozialministeriums sollen die Kosten für ein Basiskonto nicht über 80 Euro liegen, die für (sozial oder wirtschaftlich) Bedürftige auf 40 Euro reduziert werden können. Hierbei denkt man vor allem an Mindestpensionisten, Bezieher einer Mindestsicherung oder Nothilfe, Asylwerber, Obdachlose oder Personen, die sich im Privatkonkurs befinden. 

Geschätzte 40.000 Personen leben in Österreich ohne Bankkonto und würden daher von der Umsetzung dieser EU-Richtlinie profitieren. Die Gründe sind verschiedenen: kein fester Wohnsitz, fehlende Dokumente, soziale und wirtschaftliche Notlagen, an deren Ende auch die Bankverbindung verloren geht.

Auch ohne dem geplanten EU-Basiskonto gibt es derzeit in Österreich Möglichkeiten, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Die bekannteste Institution hierfür ist die von der Erste-Stiftung 2006 ins Leben gerufene "Zweite Sparkasse". Für die Kontoeröffnung ist allerdings ein Empfehlungsschreiben notwendig. Die Mitarbeiter der Bank arbeiten ehrenamtlich, das Konto wird nur in enger Kooperation mit Wohlfahrts- und Beratungsorganisationen wie Caritas und Schuldnerberatungen angeboten. Ein Rechtsanspruch, wie es die umsetzende EU-Richtlinie einfordert, ist dies also keineswegs!

Seit 2009 bietet die BAWAG P.S.K. das "Neue Chance Konto" an. Erhältlich in jeder Filiale ermöglicht es eBanking, Dauer- und Einziehungsaufträge, Überweisungen und eine Bankomatkarte. Ein Überziehungsrahmen ist nicht gegeben, ein Ausweis zur Eröffnung allerdings zwingend nötig. Die Kosten im Quartal belaufen sich auf € 13,50. Ab einem Durchschnittssaldo von 880 Euro im Monat ist die Kontoführung gratis. Ein ähnliches Produkt wäre zum Beispiel auch das Erfolgskonto light der Bank Austria.

Die Zweite Sparkasse unterhält Filialen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Villach und Wien - diese sind auf der Karte eingezeichnet. In Niederösterreich, Oberösterreich und im Burgenland kooperiert die Zweite Sparkasse zudem mit einzelnen Filialen der Regionalsparkasse. Wie bereits erwähnt, arbeitet die Zweite Sparkasse sehr eng mit diversen Partnerorganisationen, die Menschen in finanziellen Notlagen beraten, zusammen. Insgesamt arbeitet man mit über 20 Stellen zusammen, unter anderem auch mit folgenden NGOs:
 

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