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Asyl

Der Begriff Asyl kann in drei Bedeutungen unterteilt werden:
  • 1) Unterkunft für Obdachlose, Zufluchtsort, Notschlafstelle/Nachtasyl,
  • 2) Schutz vor Gefahren
  • 3) zeitlich begrenzte Aufnahme Verfolgter

Der Asylwerber / die Asylwerberin (Person die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt um Schutz vor Verfolgung ersucht) wird als Asylberechtigte/r bezeichnet, wenn nach dem prüfenden Asylverfahren Anspruch auf Asyl besteht und dieser quasi als anerkannte/r Asylwerber*in/Flüchtling gilt.