Asyl
Der Begriff Asyl kann in drei Bedeutungen unterteilt werden:
Der Asylwerber / die Asylwerberin (Person die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt um Schutz vor Verfolgung ersucht) wird als Asylberechtigte/r bezeichnet, wenn nach dem prüfenden Asylverfahren Anspruch auf Asyl besteht und dieser quasi als anerkannte/r Asylwerber*in/Flüchtling gilt.
- 1) Unterkunft für Obdachlose, Zufluchtsort, Notschlafstelle/Nachtasyl,
- 2) Schutz vor Gefahren
- 3) zeitlich begrenzte Aufnahme Verfolgter
Der Asylwerber / die Asylwerberin (Person die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt um Schutz vor Verfolgung ersucht) wird als Asylberechtigte/r bezeichnet, wenn nach dem prüfenden Asylverfahren Anspruch auf Asyl besteht und dieser quasi als anerkannte/r Asylwerber*in/Flüchtling gilt.