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Arbeitsrechte für Frauen in Indien

Zwischen 100.000 und 150.000 Frauen arbeiten in der Textilbranche unter sklavenähnlichen Bedingungen.
Der indische Bundesstaat Tamil Nadu liegt im Süden des Subkontinents. Die Bevölkerungsmehrheit stellen dort die Tamilen – daher auch der Name des Bundesstaates. Tamil Nadu ist die fünftgrößte Volkswirtschaft der 28 Bundesstaaten Indiens und gilt als einer der modernsten und fortgeschrittensten. In der Industrie spielt die Textilbranche traditionell eine wichtige Rolle.

Der wichtigste Arbeitgeber ist allerdings immer noch die Landwirtschaft. Da im südlichen Teil des Bundesstaates die Böden wegen langer Dürreperioden trocken und unfruchtbar sind, suchen viele Arbeit als Tagelöhner*innen in den Zentren der Textilindustrie. Die Bedeutung der Ehe spielt auch bei diesen Arbeitsverhältnissen eine enorme Rolle: Besonders Frauen aus armen Familien versuchen so einerseits ihre Familien zu unterstützen, andererseits sich ihre Mitgift zu verdienen. Denn nur eine verheiratete Frau gilt in Indien als eine glückliche Frau. Ohne Mitgift ist allerdings eine Heirat fast unmöglich.

Genau diesen Umstand machen sich die Fabrikanten zu Nutze. Löhne in der Höhe einer passablen Mitgift werden versprochen, aber die Realität sieht leider anders aus: zwölf Stunden, kein Wochenende, kein Urlaub, wenig Lohn für viel Arbeit. Hinzu kommen Demütigungen und Erniedrigungen durch Vorgesetzte. Nicht selten werden die Arbeiterinnen unter fadenscheinigen Vorwänden gekündigt, mit der Folge, dass sie um ihren Lohn umfallen.

Gegen diese sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen für Frauen kämpft Familienfasttag in Kooperation mit der lokalen NGO Vaan Muhil. Diese leistet wichtige Informations- und Präventionsarbeit, steht bei Rechtsstreitigkeiten den Arbeiterinnen zur Seite und versucht auf politischer Ebene Änderungen herbei zu führen. Dabei arbeitet man eng mit anderen NGOs und auch Gewerkschaften zusammen.

Familienfasttag bittet um Spenden für das Projekt in der Höhe zwischen 20 und 100 Euro. Damit werden Workshops finanziert und Gerichtskosten beglichen.